Der Ablauf einer sozialpädagogischen Familenbegleitung (SPF) in der Übersicht

Die SPF Dienstleistungen als Kindesschutzmassnahme sind zeitlich und inhaltlich definierte Präventions-Interventionen, mit einem klar definierten Auftrag was erwirkt werden soll.

Grundsätzlich ist die zuweisende Stelle eine Behörde. Ebenso werden Anfragen von Privatpersonen als Selbst-Zuweiser aufgenommen und für die Kostenübernahme unterstützt.

Jeder Beginn einer Zusammenarbeit mit der betroffenen Familie sowie Jugendlichen setzt ein Auftragsklärungsgespräch und Erstgespräch mit der direkt betroffenen Familie, Jugendlichen und der zuweisenden Behörde voraus (Ausnahme Selbstzahler: ohne Behörde).

Es werden Auftragsziele durch die Indikation (Ausgangslage) seitens des Zuweisers definiert und mittels einer Vereinbarung zwischen der Familie, dem Jugendlichen und dem Leistungserbringer festgehalten.

Zu diesen Auftragszielen werden folgend in der ersten Phase der SpF Feinziele erarbeitet, welche erreicht werden sollen. Die Ziele werden erstmals nach 3 Monaten überprüft und allenfalls angepasst soweit die Dringlichkeit besteht.

Der Ablauf der SpF in der Übersicht, beinhaltet die Begleitstruktur der Betroffenen mittels drei Phasen sowie dem Monitoring mittels mindestens einem Standortsgespräch und den monatlichen oder anderweitig vereinbarten Follow up (Info zum Zwischenstand).

  • Nach frühestens 3, spätestens 6 Monaten findet das erste Standortgespräch in Zusammenarbeit mit den Zuweisern und Betroffenen statt.

  • Monatlich oder anderweitig vereinbart, finden die kurzen Rückmeldungen als Follow up statt. Die Fachpersonen informieren die Zuweiser über den Start, den Verlauf und mögliche neue Themen.

 

Die SpF wird durch ein Abschlussgespräch mit allen Beteiligten abgeschlossen und gewürdigt.

Die drei zentralen Phasen der Begleitung sind massgeblich für den Erfolg einer Entwicklung:

 

1. Phase: Situationsanalyse (Informations- und Klärungsphase)

Ziele: Diagnostik – Anamnese, Kooperation erwirken, Ziel und Auftrag konkretisieren

2. Phase: Interventions- und Veränderungsphase

Ziele: Handlungskompetenzen erweitern und im Alltag umsetzen

3. Abschlussphase

Ziele: Selbstständigkeit festigen, Rückfallplan erstellen, Verabschieden

Die Dauer der Einsätze sind ausgelegt auf den Bedarf an Unterstützung, dies können sein:

  • Kurze, intensive Einsätze: bis 6 Wochen, Intensität max. 20 Stunden pro Woche

  • Mittlere, stabilisierende Einsätze: bis 6 Monate, Intensität max. 10 Stunden pro Woche

  • Längere, stabilisierende Einsätze: bis 12 Monate, Intensität max. 6 Stunden pro Woche