Sozialpädagogische Familienbegleitung SPF
Sozialpädagogische Familienbegleitung (SPF) ist aufsuchende Soziale Arbeit in der Familie mit Fokus auf den Kindesschutz und das damit verbundene Kindeswohl.
Sie beinhaltet die Familien- und Erziehungsberatung mittels direktem Beziehungsaufbau zu den Familienmitgliedern vor Ort zur Schaffung eines tragfähigen Vertrauensverhältnisses.
Die SPF unterstützt Familien in hochbelasteten Lebens-Situationen in welchen Kinder direkt betroffen sind und deren besonderen Schutz im Vordergrund steht.
Einer Fremdplatzierung der Kinder soll vorgebeugt werden.
Die SPF als aufsuchende Soziale Arbeit ist somit eine ambulante Form in welcher die Fachperson vor Ort bei der Familie arbeitet, sie bietet den betroffenen Familien eine ergänzende Erziehungshilfe.
Das Ziel ist der sofortige Schutz der betroffenen Kinder mittels einer Stabilisierung der Familie und Lösungsentwicklung mit direktem Einbezug der Betroffenen.
Die Haltung der Fachpersonen basieren auf einem positiven Menschenbild. Sie orientieren sich an den Stärken (Ressourcen) der beteiligten Personen und arbeiten mit dem Prinzip des Empowerments, der positiven Bestärkung der involvierten Personen.
Die Besuche finden in der Regel wöchentlich ein bis zweimal für mindestens eine Stunde bis rund drei Stunden statt. Die Intensität orientiert sich an den Umständen sowie Dringlichkeiten und wird mit der Familie vorgängig besprochen.
Die Dauer der Begleitungen sind auf mindestens ein halbes Jahr bis über ein Jahr, bis mehrjährig angelegt und werden mit Entwicklungs-Zielen und einer Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten festgelegt.
Das Angebot richtet sich an Familien mit Kindern bis (das Jüngste) 18 Jahre. Miteinbezogen werden die Kinder, deren Erziehungsberechtigte sowie weitere Personen, die in der Lebenswelt der Kinder und Erziehungsberechtigten relevant sind (systemische Familienarbeit).
Belastungsfaktoren und Umstände können sein:
Erziehungsschwierigkeiten, herausforderndes Verhalten, Aggressionen, Ängste, Mobbing
Begleitung ADHS
Paar- sowie Elternkonflikte, Trennung, Scheidung, Hochstrittigkeit, häusliche Gewalt
Alleinerziehende Eltern
Häusliche, zwischenmenschliche Herausforderungen
Finanzielle, wirtschaftliche Schwierigkeiten
Beengte Wohnverhältnisse
Soziale Integration, sprachliche Barrieren - Deutschkenntnisse, Bildungsferne
Psychische Erkrankungen und gesundheitliche Belastungen
Substanz-Abhängigkeiten (Drogenkonsum)
Rückplatzierung und Wiedereingliederung eines Elternteils aus einer stationären Einrichtung zurück in die Herkunftsfamilie.
Diese Liste der Themen ist nicht abschliessend.
Dahingehende kann es zu Überlastungen in der Erziehung sowie emotionalen und materiellen Grundversorgung der Kinder kommen und es bedarf die SpF als Kindesschutzmassnahme.
Erkennen Sie als Erziehungsberechtigte, dass Sie dringend Unterstützung in der Erziehung benötigen, kontaktieren Sie uns jetzt direkt und kostenlos.
Wir besprechen mit Ihnen die Situation und Hilfestellung und übernehmen mittels einer durch Sie einwilligte Vollmacht die Anfrage zur Kostengutsprache bei der zuständigen Behörde.
Für eine durch die Behörden angeordnete SPF-Kindesschutzmassnahme, arbeiten wir auch im Auftrag von Sozialdiensten- und Zentren, Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) sowie Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Hierbei definiert die zuweisende Stelle den Auftrag an die SPF.
Im Rahmen der sozialpädagogischen Familienbegleitung (SPF) bieten wir auch die Übergabe- und Besuchsbegleitungen an.
Weiter sind wir auch im Bereich für Menschen mit Beeinträchtigungen (Behinderung) versiert und können aus solider Berufserfahrung schöpfen.